Beantragung einer Haushaltshilfe

Beantragung einer Haushaltshilfe

Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe (§ 199 RVO) können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie wegen der Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht selbst führen können. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie noch weitere Kinder unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen satzungsgemäß sogar bis 14) zu versorgen haben. Für die Beantragung einer Haushaltshilfe benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Eine Ausnahme gilt für im Haushalt lebende behinderte Kinder. Für sie gibt es keine Altersbegrenzung. Die Krankenkasse schickt Ihnen entweder eine Ersatzkraft oder erstattet Ihnen Ihre Kosten in angemessener Höhe, wenn Sie selbst jemanden anstellen. 

Der Antrag auf eine Haushaltshilfe kann formlos bei jeder Krankenkasse gestellt werden, auch telefonisch. Die Versicherten erhalten dann ein Antragsformular. Diese Formulare können auch über das Internet bezogen werden. Fragen Sie gleich nach den konkreten Leistungen Ihrer Kasse! Einige Krankenversicherer stellen eine Haushaltshilfe, andere sind bei der Suche behilflich, wieder andere übernehmen nur die Kosten.

Welche Aufgaben werden übernommen?

Im Regelfall unterstützt Sie eine Haushaltshilfe bei den folgenden Tätigkeiten:

  • Tätigkeiten im Haushalt, etwa Kochen, Putzen, Einkaufen, Wäschewaschen, Bügeln etc.
  • Kinderbetreuung, zum Beispiel bei den Hausaufgaben oder bei der täglichen Hygiene

  • Gewährleistung, dass die Kinder zum Kindergarten oder in die Schule gehen

Wie häufig und wie lange Sie die Haushaltshilfe in der Woche und pro Tag unterstützt, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab.

Haben Sie weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen sowie Terminanfragen für persönliche Gespräche erreichen Sie uns unter:

03741 / 391545

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